Wie Deutschland sein Staatsoberhaupt wählt
Am 30. Januar 2027 wählt die Bundesversammlung die Nachfolge von Frank-Walter Steinmeier. Wer dort abstimmt, welche Mehrheiten gelten – und warum die Landtage mitentscheiden.
Das höchste Amt im Staat wird nicht vom Volk vergeben, sondern von einem Gremium, das nur für diesen einen Zweck zusammentritt: der Bundesversammlung. Am 30. Januar 2027 ist es wieder so weit. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat den Termin im Februar festgelegt; er schließt sich an die Sitzungswoche an, in der der Bundestag am 27. Januar der Opfer des Nationalsozialismus gedenkt.
Wer wählt?
Die Bundesversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen Delegierten, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Seit der Wahlrechtsreform von 2023 hat der Bundestag regulär 630 Sitze – die Versammlung zählt also 1.260 Mitglieder.
| Gruppe | Mitglieder |
|---|---|
| Abgeordnete des Bundestages | 630 |
| Delegierte der 16 Landesparlamente | 630 |
| Bundesversammlung insgesamt | 1.260 |
Wie viele Plätze auf jedes Land entfallen, richtet sich nach seiner Bevölkerung. In den Landtagen werden die Delegierten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt – auch das neu gewählte Berliner Abgeordnetenhaus wird seine Delegierten wählen. Die Fraktionen dürfen dabei Menschen entsenden, die kein Mandat haben: Künstlerinnen, Sportler, Engagierte aus der Zivilgesellschaft. Das macht die Bundesversammlung zu einem der wenigen Orte, an denen Politik und Gesellschaft gemeinsam abstimmen.
Welche Mehrheiten gelten?
Gewählt wird geheim und ohne Aussprache. In den ersten beiden Wahlgängen braucht eine Kandidatin oder ein Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder, bei 1.260 Mitgliedern also mindestens 631 Stimmen. Gelingt das niemandem, genügt im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Wer darf kandidieren?
Wählbar ist, wer Deutscher ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist. Wahlvorschläge kann jedes Mitglied der Bundesversammlung einreichen. Die Amtszeit dauert fünf Jahre, eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Deshalb kann Frank-Walter Steinmeier, seit 2017 im Amt, nicht noch einmal antreten.
Die Termine
- 27. Januar 2027: Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag
- 30. Januar 2027: Bundesversammlung im Reichstagsgebäude
- 18. März 2027: Ende der Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier